Sektion 4.7 - Abwesenheit

Im Fall seiner Abwesenheit vom Tisch darf der Non-Striker einen Stellvertreter ernennen, der seine Interessen vertritt und falls notwendig Regelverstöße reklamiert. Dies muss dem Schiedsrichter bekannt gegeben werden, bevor der Tisch verlassen wird.

Snooker-Regelwerk, Fassung 3.4 · Stand 09/2022 · Sektion 4.7 - Abwesenheit · Quelle: Deutsche Billard-Union
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