Sektion 3.21 - Interpretationen

a)

Für Personen mit körperlichen Einschränkungen können die Umstände Anpassungen der Anwendung dieser Regeln erfordern. Insbesondere zum Beispiel:

  1. Regel 3.11(a)(iii) kann auf Rollstuhlfahrer nicht angewandt werden; und
  2. der Schiedsrichter muss auf Anfrage eines Spielers, der nicht in der Lage ist, bestimmte Farben zu unterscheiden, zum Beispiel Rot und Grün, die Farbe eines Balls nennen oder dessen Position auf dem Tisch zeigen.

b)

Gibt es in einem Spiel keinen Schiedsrichter, so muss der Gegner oder die gegnerische Partei zur Anwendung dieser Regeln als solcher angesehen werden.

c)

Unter Anwendung dieser Spielregeln kann eine vereinfachte Form von Snooker mit jeder beliebigen Anzahl von roten Bällen gespielt werden.

Snooker-Regelwerk, Fassung 3.4 · Stand 09/2022 · Sektion 3.21 - Interpretationen · Quelle: Deutsche Billard-Union
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