Sektion 4.4 - Strafen
a)
Wenn ein Frame, wie in diesem Kapitel beschrieben, eingebüßt wird, so muss der Verursacher:
- das betreffende Frame verlieren; und
- wenn die Gesamtpunktzahl den Sieger eines Games oder Matches bestimmt, alle erzielten Punkte einbüßen, und der Gegner muss den entsprechenden Wert aller auf dem Tisch verbliebenen Bälle erhalten, wobei jede Rote acht Punkte zählen muss und jede Farbe, die unrichtigerweise nicht auf dem Tisch ist, gezählt werden muss, als wäre sie gespottet.
b)
Wird ein Game wie in diesem Kapitel beschrieben eingebüßt, so muss der Verursacher:
- das betreffende Frame verlieren; und
- zusätzlich die zum Game-Gewinn des Gegners nötigen ungespielten Frames verlieren, sofern das Game auf eine Anzahl gewonnener Frames festgelegt wurde;oder
- zusätzlich die verbleibenden Frames, jeden mit 147 Punkten bewertet, verlieren, sofern die Gesamtpunktzahl den Sieger des Games bestimmt.
Ein Frame umfasst die Spieldauer vom Start (siehe 3.3 (c)), wobei jeder Spieler in Aufnahmen spielt, bis das Frame beendet ist durch:
a)
eine akzeptierte Aufgabe eines der Spieler; oder
b)
den Striker, der das Frame für sich beansprucht, wenn Schwarz der einzige Objektball auf dem Tisch ist, die Gesamtpunktzahl nicht relevant ist und der Unterschied der Spielstände mehr als sieben Punkte zugunsten des Strikers beträgt; oder
c)
die Zuerkennung an den Non-Striker, wenn Schwarz der einzige Objektball auf dem Tisch ist, die Gesamtpunktzahl nicht relevant ist und der Unterschied der Spielstände mehr als sieben Punkte zugunsten des Non-Strikers beträgt; oder
d)
den ersten Pot oder ein Foul, wenn Schwarz der einzige Objektball auf dem Tisch ist(siehe 3.4); oder durch
e)
Zuerkennung des Schiedsrichters gemäß 3.14 (d)(ii), 4.1 (b), 4.1 (d), 4.3 (b) oder 4.3 (c).
Ein Game ist eine vereinbarte oder vorgeschriebene Anzahl von Frames.
Ein Match ist eine vereinbarte oder vorgeschriebene Anzahl von Games.
Snooker-Regelwerk, Fassung 3.4 · Stand 09/2022 · Sektion 4.4 - Strafen · Quelle: Deutsche Billard-Union
Wiedergabe unverändert und mit Quellenangabe.