Sektion 5.4 - Unterstützung durch die Spielleitung

a)

Auf Bitte. des Strikers muss der Schiedsrichter oder der Marker jede Leuchte, die den Striker bei der Ausführung eines Stoßes behindert, wegbewegen und weghalten.

b)

Es ist dem Schiedsrichter und dem Marker erlaubt Spielern mit Behinderungen, den Umständen entsprechend, die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Snooker-Regelwerk, Fassung 3.4 · Stand 09/2022 · Sektion 5.4 - Unterstützung durch die Spielleitung · Quelle: Deutsche Billard-Union
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